Hygienekonzept des EKV Balingen (stand 14.01.2022)

Es gelten die allgemein gültigen Hygieneregeln des Gesundheitsamtes bzw. des Robert-Koch-Instituts, u. A. Allgemeine Hygieneregeln, Abstände einhalten, Nasen-Mundschutz tragen, usw. Das Hygienekonzept der Eishalle Balingen muss eingehalten werden.

 

Grundlage für dieses Hygienekonzept sind die Vorgaben der CoronaVO sowie der CoronaVOSport in ihrer jeweils gültigen Form. Bei Änderung der einschlägigen Vorgaben bzw. Verordnungen wird das Konzept an die jeweils gültigen Regelungen angepasst.

 

Im Vordergrund steht der Gesundheitsschutz der Athleten*innen, Trainer*innen sowie aller für die Organisation des Trainingsbetriebs notwendigen Vereinsmitarbeiter*innen.

 

I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Jede/r Sportler/in, die/der am Training teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daranhalten. Die Teilnahme am Training ist grundsätzlich freiwillig.

 

Organisatorische Maßnahmen 

Vor Aufnahme des Trainings werden alle Beteiligten wie Trainer und Funktionäre über die Vorgaben des Hygienekonzepts und die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen informiert. Die Informationen und das aktuelle Hygienekonzept stehen allen Interessierten auf der Homepage des EKV Balingen zur Verfügung.

 

Stufensystem:

In der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit Gültigkeit ab

24. November 2021 wurde ein Stufensystem eingeführt:

 

» Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249

Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.

 

» Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-

Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).

 

» Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-

Patient*innen belegten Intensivbetten.

 

» Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-

Patient*innen belegten Intensivbetten 

 

II. SPEZIELLE GRUNDSÄTZE

1. Mindestabstand:

Es ist auf den allgemeinen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten, der auch während der Trainingseinheit – sofern möglich – gewahrt werden muss.

 

2. Trainingsregeln

Das Aufwärmen ist ausschließlich im Freien oder in der ausgewiesenen Warm-Up Zone (im hinteren Teil der Tribüne) mit max. 20 Personen und 1,5 m Abstand möglich! Das Aufwärmtraining erfolgt ohne Maske, allerdings besteht Maskenpflicht bis zur Warm-Up Zone. 

Die Nutzung der Kabine ist nur mit Mundschutz möglich. Auf genügend Abstand ist zu achten.

 

3. Zutritt für Zuschauer in der Eishalle

Für Zuschauer beim Training gilt die 2G-Regel. Die Anwesenheit beim Training ist in die dafür vorgesehen Liste einzutragen. 

Der Aufenthalt ist nur im Tribünenbereich gestattet.

Körperkontakt (z.B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.

Die Eishalle darf zum Training jeweils frühestens ab den mit der Eishalle vereinbarten Uhrzeiten betreten werden (siehe Trainingsplan), um der Eishalle ausreichende Zeitfenster für Reinigung zwischen Publikumslauf und Trainingsbetrieb zu ermöglichen.

Terminliche Abstimmung: gilt insbesondere auch für Privat-Lektionen: diese können bis auf weiteres während der Vereinstrainingszeiten nicht stattfinden und wenn, dann auch nur mit vorheriger Anmeldung.

 

4. Zugang und Aufenthalt in der Eishalle:

Der Zugang zur Eishalle erfolgt über den ausgewiesenen Ein- bzw. Ausgang. Beim Betreten und Verlassen der Eishalle die Hände mit bereit gestelltem Desinfektionsmittel desinfizieren.

 

5. Maskenpflicht:

In den Räumlichkeiten der Eishalle Balingen gilt Maskenpflicht gemäß der aktuell gültiger 

Corona-Verordnung. Nutzer der Eishalle müssen einen Mund-Nasenschutz im gesamten Gebäude tragen. Dies gilt ebenso für die Umkleidekabinen und insbesondere auch auf den Toiletten.

Während der Sportausübung auf dem Eis kann der Mund-Nasenschutz abgelegt werden. 

Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht,

1). für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr;

2). für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. In diesem Falle ist eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen.

 

6. Besonderheiten für die Umkleidekabinen:

Die Umkleidekabinen können zum An- und Ausziehen der Trainingsbekleidung genutzt werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, bereits in Trainingskleidung in die Eishalle zu kommen! Begleitpersonen ist der Aufenthalt nur zum Binden der Schlittschuhe erlaubt. Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Umkleidekabine ist nicht erlaubt (es besteht die Möglichkeit im Tribünenbereich zu Essen oder zu Trinken). 

 

7. Anwesenheitslisten:

Alle Trainer*innen/Übungsleiter*innen müssen vor jeder Trainingseinheit die Teilnehmer*innen ihrer Trainingsgruppe auf einem einheitlich bereitgestellten Formblatt dokumentieren. Diese Daten werden auf Anweisung der Gesundheitsbehörden erhoben und dienen allein der Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten (Art. 6 Abs. 1 lit. c, f und Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO iVm § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. c BDSG). Die verantwortlichen Trainer*innen und Übungsleiter*innen müssen auf Aufforderung die Formulare vorzeigen können. Sie werden allein zu diesem Zweck verarbeitet, sind vier Wochen aufzubewahren und danach zu löschen bzw. zu vernichten. Alle anwesenden Teilnehmer*innen werden dokumentiert! Für die Dokumentation der Teilnehmer*innen sind die jeweils verantwortlichen Trainer*innen verantwortlich.

 

8. Regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen:

Oberflächen, Gegenstände und Sportgeräte, die von Personen berührt werden, sind nach jeder Sporteinheit gründlich zu reinigen. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt.

 

9. Sanitärbereich:

Die Toiletten sind nur einzeln zu nutzen. D.h., wenn die Toilette besetzt ist, dann ist vor dem Raum zu warten. Begleitpersonen ist die Toilettennutzung gestattet. Nutzung der Toiletten nur mit Mund/Nasenschutz möglich. 

 

10. Handhygiene:

Handwaschmittel wird in ausreichender Menge in den Toiletten zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für nicht wiederverwendbare Papierhandtücher zum Händetrocknen.

 

11. Hygienebeauftragte/r:

Als Hygienebeauftragte/r werden alle Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Vorstandsmitglieder sowie deren Beauftragte bestellt. Die/der Hygienebeauftragte ist verantwortlich für die Umsetzung dieses Hygienekonzeptes und Ansprechpartner/in für sämtliche Anliegen in Bezug auf die Umsetzung der Hygienevorschriften. Die Hygienebeauftragte/n kann/können eine Aufsichtsperson einteilen, die die o.g. Maßnahmen, insbesondere den berechtigten Zutritt in die Eishalle und die Abstandsregeln in den Räumen der Eishalle überwacht. Die/der Hygienebeauftragte handelt im Sinne des Vorstandes und ist somit vereinsübergreifend weisungsbefugt gegenüber allen am Sportbetrieb teilnehmenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

 

12. Information:

Mitglieder und Teilnehmende an Sportangeboten sowie deren Begleitpersonen werden im Eingangsbereich der Sportstätte klar über Zutritts- und Teilnahmeverbote sowie die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben informiert. Im Eingangsbereich und in den Sanitärräumen wird über die Reinigungsmöglichkeiten für die Hände und auf die Notwendigkeit des gründlichen Händewaschens informiert und hingewiesen. Den Anweisungen des Vorstandes, vom Vorstand beauftragte Personen, sowie den Trainer*innen und Übungsleiter*innen ist stets Folge zu leisten. Mitglieder, die mit diesem Hygienekonzept nicht einverstanden sind, können an unserem Trainingsangebot nicht teilnehmen.

 

Diese Regelungen treten mit Wirkung zum 14.01.2022 in Kraft, ersetzen alle bisherigen Regelungen und gelten vorerst bis eine aktuellere Version verabschiedet wird.


Eiskunstlaufverein Balingen e. V.

Finkenweg1

 

78661 Böhringen